Mietrechtsreform im Bundeskabinett

News vom 23.05.2012
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform des Bundesjustizministeriums beschlossen. Der Gesetzentwurf ebnet den Weg zu mehr energetischer Sanierung. Effizienzsteigerungen beim Energieverbrauch sind für den Vermieter bislang oft schwierig durchsetzen. Dabei ist der Gebäudebestand ein „schlafender Riese“ der Energieeffizienz. 40 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude, ein großer Teil hiervon auf den vermieteten Gebäudebestand. Hier setzt der Gesetzentwurf an.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu: „Es müssen stärkere Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen auch durchgeführt werden. Die neuen Regelungen sehen vor, dass das Mietminderungsrecht bei energetischen Modernisierungen für die ersten drei Monate ausgeschlossen wird. Mieter wiederum profitieren von gedämmten Fassaden oder neuen Fenstern, da die Nebenkosten durch Verringerung des Energieverbrauchs gesenkt werden. Die Regelungen stellen einen fairen Ausgleich der Interessen von Vermietern und Mietern.
Quelle: Bundesministerium der Justiz